Baldur’s Gate 3: Patch 8 mit gut 20.000 (!) Wörtern im Changelog
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Baldur’s Gate 3Baldur’s Gate 3: Patch 8 mit gut 20.000 Wörtern im ChangelogBaldur’s Gate 3 bekommt mit dem achten Patch eines seiner größten Updates, das fast 20.000 Wörter im Changelog umfasst. Zu den Highlights gehören insgesamt 12 komplett neue Subklassen.Baldur’s Gate 3 bekommt ein neues Update – und das ist riesig. Mit ungefähr 20.000 Wörtern gehört Patch 8 zu den größten Updates, die das Larian-Rollenspiel bislang bekommen hat. Aber das ist kein Wunder, immerhin fügen die Entwickler ihrem Spiel stolze zwölf neue Subklassen hinzu, aber auch weitere spannende Änderungen.Patch 8 von Baldur’s Gate 3 bringt zwölf neue SubklassenZu den Highlights von Patch 8, der übrigens das letzte große Inhaltsupdate für Baldur’s Gate 3 werden soll, gehören neben den Unterklassen auch folgende Neuerungen:zwei zusätzliche Enden für Charaktere, die den bösen Story-Pfad betretenneue ZaubersprücheFoto-Modus, der Spielern erlaubt, eigene Bilder zu machen und diese mit Stickern und Rahmen zu versehenCrossplay für plattformübergreifenden Mehrspieler zahlreiche kleine Anpassungen• zwei zusätzliche Enden für Charaktere, die den bösen Story-Pfad betreten
• neue Zaubersprüche
• Foto-Modus, der Spielern erlaubt, eigene Bilder zu machen und diese mit Stickern und Rahmen zu versehen
• Crossplay für plattformübergreifenden Mehrspieler
• zahlreiche kleine Anpassungen
Patch 8 für Baldur’s Gate 3 erscheint heute, am 15. April 2025. Passend dazu veranstalten die Entwickler am 16. April 2025 um 15 Uhr deutscher Zeit einen Livestream auf Twitch, in dessen Rahmen sie die Inhalte des Updates im Detail besprechen. Die vollständigen Patch-Notes zu Update 8 von Baldur’s Gate 3 finden Sie im offiziellen Forum zum Spiel auf der Webseite von Larian Games.Verwandte Themen aufIhre Meinung ist gefragt!Wie stehen Sie zu diesem Thema? Die -Redaktion freut sich über Ihre fundierte Meinung in den Kommentaren zu dieser Meldung. Um zu kommentieren, müssen Sie auf .de oder im Extreme-Forum eingeloggt sein. Sollten Sie bisher noch keinen Account haben, könnten Sie sich hier unverbindlich registrieren. Beachten Sie beim Kommentieren aber bitte die geltenden Forenregeln.Artikel teilenPer E-Mail versenden